AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Goldener Schnitt Media – Oliver Lange
(Stand: November 2025)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von Goldener Schnitt Media – Oliver Lange (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere im Bereich Foto-, Video- und Medienproduktion.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Aufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Vertragsabschluss und Terminreservierung
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung (z. B. E-Mail) des Auftragnehmers zustande.
2.2 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Erst mit Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert.
2.3 Erfolgt keine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsannahme, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
3. Leistungen, Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder der Projektbeschreibung.
3.2 Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Aufnahmen, Verlängerung der Drehzeit oder zusätzliche Leistungen (z. B. Mitarbeiterporträts, Drohnenflüge, Szenenerweiterungen) gelten als Mehrleistungen und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers oder gesondert vereinbarter Pauschalen berechnet.
3.3 Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt ein Stundensatz von 100 € als Grundlage für Mehr- oder Zusatzleistungen.
3.4 Für Mitarbeiterporträts oder Einzelfotos gilt, sofern nicht anders vereinbart, ein Richtpreis von 45 € pro bearbeitetem Foto.
3.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, für spontane Zusatzleistungen während der Produktion ein neues Angebot zu erstellen; die Beauftragung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und gilt als verbindlich.
3.6 Werden Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht vollständig in Anspruch genommen, hat dieser keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts.
3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle angegebenen Preise sind Endpreise im Sinne der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
4.2 Sofern im Angebot keine anderen Preise angegeben sind, gelten folgende Standardpreise:
– Stundensatz für Arbeitszeit (Dreh, Schnitt, Nachbearbeitung, Korrekturen, Planung): 100 € pro Stunde
– Mitarbeiterporträts / Einzelfotos: 45 € pro bearbeitetem Foto
– Reisekosten, Equipment-Mieten, Musiklizenzen und weitere Aufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4.3 Restzahlungen sind nach Ablieferung der vereinbarten Leistungen und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
4.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte und gelieferten Dateien im Eigentum des Auftragnehmers.
4.5 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren berechnen.
5. Korrekturen, Revisionen und Abnahme
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Änderungen im Umfang von insgesamt bis zu 60 Minuten Bearbeitungszeit im Angebot enthalten.
5.2 Darüber hinausgehende Korrekturen, Änderungswünsche oder Anpassungen, die auf nachträgliche Konzeptänderungen, unklare Rückmeldungen oder interne Abstimmungen beim Auftraggeber zurückzuführen sind, werden nach dem geltenden Stundensatz von 100 € pro Stunde berechnet.
5.3 Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen (z. B. neue Musik, alternative Schnittfassungen, Austausch von Interviewsequenzen, Re-Schnitt, Untertitelung, 3D-Animationen, Texttafeln oder Farbkorrekturen nach Freigabe), gelten als Nachbearbeitung und werden ebenfalls nach Aufwand berechnet.
5.4 Die finale Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung keine schriftlichen Mängel mitteilt.
5.5 Nach der Abnahme vorgenommene Änderungen gelten als neue Auftragsphase und werden separat berechnet.
6. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenzen
6.1 Der Auftragnehmer bleibt Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
6.2 Mit vollständiger Bezahlung werden dem Auftraggeber die im Angebot genannten Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Medium (z. B. Website, Social Media, interne Kommunikation).
6.3 Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Verkauf oder Bearbeitung der gelieferten Werke ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
6.4 Rohdaten (RAW-Fotos, unbearbeitete Videoclips, Projektdateien) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer und werden nicht herausgegeben, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke im Rahmen seiner Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Präsentationen) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung eine Urheberbenennung („Foto/Video: Goldener Schnitt Media – Oliver Lange“) anzubringen, soweit dies branchenüblich ist.
7. Stornierung, Terminverschiebung und Ausfallhonorar
7.1 Sollte der Auftraggeber einen bestätigten Termin absagen müssen, bemühen sich beide Seiten um eine einvernehmliche Lösung.
Da der Auftragnehmer den Termin verbindlich reserviert und bereits Vorbereitungen (z. B. Planung, Technik, Zeitaufwand) trifft, gilt im Falle einer Absage folgende Regelung:
– Bei einer Absage bis zu 14 Tage vor dem geplanten Termin wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars fällig. Diese wird vollständig verrechnet, wenn das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.
– Bei einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin behält der Auftragnehmer 25 % des vereinbarten Honorars als Ausfallpauschale ein, auch wenn kein Ersatztermin zustande kommt.
7.2 Terminverschiebungen sind grundsätzlich möglich, sofern der neue Termin rechtzeitig abgestimmt wird. Eventuelle Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Technik, Location) trägt der Auftraggeber.
7.3 Muss der Auftragnehmer den Termin aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, extreme Witterung, technische Defekte) absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Haftung für daraus entstehende Folgekosten ist ausgeschlossen.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
8.2 Für Verlust oder Beschädigung von Daten haftet der Auftragnehmer nur bei eigenem Verschulden.
8.3 Stilistische oder künstlerische Differenzen stellen keinen Mangel dar.
8.4 Die Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts beschränkt.
8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Daten unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen.
9. Lieferung, Datensicherung und Archivierung
9.1 Die Lieferung der Endprodukte erfolgt digital, in der Regel über einen Download-Link oder Datenträger, in den vereinbarten Formaten.
9.2 Die reguläre Lieferzeit beträgt – sofern nichts anderes vereinbart – bis zu 14 Tage nach Abschluss der Aufnahmen. Bei aufwändigeren Projekten (z. B. mit Animationen oder mehreren Schnittfassungen) kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern.
9.3 Der Auftragnehmer bewahrt die Rohdaten, Projektdateien und unbearbeiteten Aufnahmen für einen Zeitraum von 90 Tagen nach Projektabschluss auf. Nach Ablauf dieser Frist werden die Rohdaten gelöscht, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
9.4 Der finale, abgenommene Film oder das fertige Endprodukt (z. B. Imagefilm, Eventvideo, Fotoserie) wird dauerhaft archiviert, sodass der Auftraggeber auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut Zugriff auf die finale Datei erhalten kann.
9.5 Wenn der Auftraggeber eine verlängerte Archivierung der Rohdaten wünscht (z. B. 1 oder 2 Jahre), kann diese gegen eine Archivierungsgebühr in Höhe von 5 – 10 % des Projektauftragswerts vereinbart werden.
9.6 Für nachträgliche Nachbestellungen, Formatänderungen oder erneute Bereitstellung von Daten nach Ablauf der Archivierungsfrist kann eine Aufwandsgebühr berechnet werden.
9.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der vereinbarten Archivierungsdauer.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Personen, die auf Fotos oder Videos erkennbar sind, werden durch den Auftraggeber über die geplante Verwendung informiert; die Verantwortung für die Einholung der Einverständniserklärungen liegt beim Auftraggeber.
10.3 Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter https://goldenerschnitt.media/datenschutz abrufbar.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Dateien, Werke und Nutzungsrechte Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe vor vollständiger Bezahlung ist untersagt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.



